Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation
Frequenzverwaltung
Kraft des Artikels 13 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation hat das BIPT die folgenden Aufträge:
- die Verwaltung des Funkfrequenzspektrums;
- die Prüfung der Anträge auf Nutzung des Funkfrequenzspektrums mit Ausnahme der Anträge in Bezug auf Hör- und Fernsehfunk;
- die Koordinierung der Funkfrequenzen auf nationaler und internationaler Ebene;
- die Kontrolle der Funkfrequenznutzung.
Die drei Gemeinschaften (Französische, Flämische und Deutschsprachige) sind damit beauftragt, die Anträge auf Funkfrequenznutzung für Hör- und Fernsehfunkdienste zu untersuchen.
25-10-2018